Weitere Entscheidung unten: BSG, 05.03.2020

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.01.2020 - 2 U 116/19   

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https://dejure.org/2020,67
OLG Celle, 09.01.2020 - 2 U 116/19 (https://dejure.org/2020,67)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.01.2020 - 2 U 116/19 (https://dejure.org/2020,67)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 2 U 116/19 (https://dejure.org/2020,67)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940 ; ZPO § 940a
    Erleichterte Räumungsverfügung bei Geschäftsraummietverhältnissen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 940a
    Signifikanter Unterschied in der rechtlichen Bewertung von Wohnraummietverhältnissen und Gewerberaummietverhältnissen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumung von Geschäftsräumen durch einstweilige Verfügung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anwendbarkeit von § 940a Abs. 2 ZPO bei Gewerberaummietverhältnissen (IVR 2020, 56)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaum: § 940a ZPO nicht anwendbar (IVR 2020, 72)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbemietrecht: Bedrohung des Vermieters rechtfertigt keine Räumungsverfügung (IVR 2020, 71)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 276/14

    Wiederanpassung im Versorgungsausgleich gekürzter Anrechte der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2020 - 2 U 116/19
    Eine (auch analoge) Anwendung auf Geschäftsraummietverhältnisse scheidet aus (Senat, NJW-RR 2015, 711, zitiert nach juris Rn. 4ff; siehe Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Auflage, § 940a Rn. 1; vergleiche auch Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 32. der Auflage, § 940 a Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2022 - 8 U 130/21

    Räumung von Gewerberaum gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Dritten

    Denn der Gesetzgeber hat sich trotz ausdrücklicher weitergehender Anregungen von Fachverbänden entschieden, die Vollstreckungserleichterungen auf das Wohnraummietrecht zu beschränken (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 09.01.2020 - 2 U 116/19 -, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2019 - 2 U 61/19 -, juris Rn. 19; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.05.2019 - 8 W 28/19 -, juris Rn. 21; OLG München, Beschluss vom 12.12.2017 - 32 W 1939/17 -, juris Rn. 29, 32; OLG Celle, Beschluss vom 25.11.2014 - 2 W 237/14 -, juris Rn. 7; HK-ZPO/Kemper, 9. Aufl., § 940a Rn. 2 mit weiteren Nachweisen; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., § 940a Rn. 1; Drescher in MüKo, ZPO, 6. Aufl., § 940a Rn. 9).

    Denn diese Auffassung läuft auf eine unzulässige (analoge) Anwendung des nur für Wohnräume geltenden § 940a Abs. 2 ZPO hinaus (vergleiche zutreffend OLG Celle, Urteil vom 09.01.2020, a.a.O. Rn. 6 ff.).

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Rechtsprechung
   BSG, 05.03.2020 - B 2 U 116/19 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6755
BSG, 05.03.2020 - B 2 U 116/19 B (https://dejure.org/2020,6755)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2020 - B 2 U 116/19 B (https://dejure.org/2020,6755)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2020 - B 2 U 116/19 B (https://dejure.org/2020,6755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Auszug aus BSG, 05.03.2020 - B 2 U 116/19 B
    Wird über die Rechtmäßigkeit von Bescheiden gestritten, mit denen ein Betrieb zu einem Gefahrtarif veranlagt wird, ist das wirtschaftliche Interesse des Unternehmers grundsätzlich anhand der sich aus der angeforderten Einstufung mittelbar ergebenden Beitragsmehrbelastung unter Berücksichtigung der Geltungsdauer des streitigen Gefahrtarifs zu errechnen (vgl BSG vom 11.4.2013 - B 2 U 8/12 R - BSGE 113, 192 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 5, RdNr 59 f) .
  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 78/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 05.03.2020 - B 2 U 116/19 B
    Betrifft der Antrag der Klägerin eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 Satz 1 GKG ; grundlegend BSG vom 23.7.2015 - B 2 U 78/15 B - SozR 4-1920 § 52 Nr. 16) .
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 05.03.2020 - B 2 U 116/19 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGG ; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 ) .
  • BSG, 12.05.2022 - B 2 U 170/21 B

    Veranlagung eines Unternehmens zu einer Gefahrklasse; Grundsatzrüge im

    Betrifft der Antrag der Klägerin eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 Satz 1 GKG ; vgl BSG Beschlüsse vom 5.3.2020 - B 2 U 116/19 B - juris RdNr 4 und grundlegend vom 23.7.2015 - B 2 U 78/15 B - SozR 4-1920 § 52 Nr. 16) .

    In derartigen Fällen bestimmt sich das wirtschaftliche Interesse und damit der Streitwert unter Berücksichtigung der Geltungsdauer des streitigen Gefahrtarifs grundsätzlich nach der Differenz zwischen den mit der festgestellten Veranlagung verbundenen und den aufgrund der erstrebten Veranlagung zu zahlenden Beiträge (grundlegend BSG Urteil vom 11.4.2013 - B 2 U 8/12 R - BSGE 113, 192 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 5, RdNr 60 und Beschlüsse vom 5.3.2020 - B 2 U 116/19 B - juris RdNr 4 und vom 6.12.2017 - B 2 U 121/17 B - juris RdNr 4).

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